Impressum
BVH Black Forest Vertrieb und Handel GmbH
Im Stöckacker 18
79224 Umkirch
Tel.: +49 176 22939310
E-Mail: [email protected]
Registergericht: Freiburg im breisgau
Registernummer: HRB 718518
Geschäftsführer: Ali Hosseinzadeh, Felix Streckfuß
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE319644207
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu jedoch grundsätzlich bereit.
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Personalvermittlung und Datenschutz
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung der BVH Black Forest Vertrieb und Handel GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch– Deutschland, nachfolgend BVH Black Forest genannt und dem Auftraggeber/Kunde/Entleiher, nachfolgend AG genannt. Für die Arbeitnehmerüberlassung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, unter Ausschluss entgegenstehender anderer Geschäftsbedingungen, auch wenn ein ausdrücklicher Hinweis dann nicht mehr erfolgt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe. Der AG verpflichtet sich, weder allgemein noch einem Dritten gegenüber, personenbezogene Daten schriftlich oder mündlich zugänglich zu machen.
1.Allgemeines / Datenschutz
1.1 Eine Vermittlung gilt als gegeben, wenn ein Beschäftigungsverhältnis mit und ohne vorherige Überlassung des Mitarbeiters, der den Status eines Kandidaten hat, zustande kommt. Dabei zählt jegliche Art der Beschäftigung (Honorarbasis, Angestelltenvertrag, Minijob, befristet oder unbefristet o.ä.); dies gilt auch, wenn und soweit das Arbeitsverhältnis zwischen dem AG und dem eingesetzten Arbeitnehmer des BVH Black Forest aufgrund einer gesetzlichen Anordnung und damit ohne oder sogar gegen den Willen des AG entsteht.
1.2 BVH Black Forest und der AG beachten das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jeweiligen Fassung. Die aktuelle Version zum BDSG finden Sie zur Kenntnisnahme auf www.bvh-blackforest.com
1.3 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Kandidat im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages fort. Der Auftraggeber hat die von BVH Black Forest übergebenen Unterlagen auf Verlangen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen und Vorschriften, zurückzugeben oder zu löschen. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Kandidaten* bzw. Bewerbers*, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag abgeschlossen hat.
1.4 Der AG verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten (Namen, Adressen, Bewerbungsunterlagen etc.) und Profile der vorgeschlagenen Kandidaten oder Mitarbeiter* von BVH Black Forest an Dritte weiterzugeben und die Bewerbungsunterlagen ausschließlich zum Zwecke der Besetzung der bestehenden Vakanz zu verwenden. Die Einholung von Referenzen bei ehemaligen Arbeitgebern darf nur in Absprache mit BVH Black Forest erfolgen.
1.5 Nach Abschluss des Bewerbungsprozesses verpflichtet sich der AG, alle personenbezogenen Daten der Kandidaten zu löschen. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Kandidaten* bzw. Bewerbers*, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag abgeschlossen hat.
2.Personalvermittlung
2.1 Eine Personalvermittlung gilt als gegeben, wenn ein Beschäftigungsverhältnis mit und ohne vorherige Überlassung des Mitarbeiters, der den Status eines Kandidaten hat, zustande kommt. Dabei zählt jegliche Art der Beschäftigung (Angestelltenvertrag, Honorarbasis bzw. Interimvertrag, Minijob, befristet oder unbefristet, sozialversicherungspflichtig, sozialversicherungsfrei o.ä.); dies gilt auch, wenn und soweit das Arbeitsverhältnis zwischen dem AG und dem Arbeitnehmer / freien Mitarbeiter etc. von BVH Black Forest aufgrund einer gesetzlichen Anordnung und damit ohne oder sogar gegen den Willen des AG entsteht.
2.2 Hat sich ein durch BVH Black Forest vorgeschlagener Kandidat bereits zuvor unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim AG beworben, ist der AG verpflichtet, BVH Black Forest unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsprofile über diesen Sachverhalt zu unterrichten. Da die Bewerbungsprofile dem AG in anonymisierter Form mit Bewerbungsfoto vorliegen, ist die Unterrichtung vor einem Vorstellungstermin bzw. vor der Offenlegung von Kontaktdaten zwingend erforderlich. In diesem Fall wird BVH Black Forest keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten erbringen.
2.3 Die Angaben von BVH Black Forest zu fachlichen Kompetenzen und Kenntnissen der Kandidaten beruhen nicht auf eigenen Ermittlungen, sondern auf den Auskünften des Kandidaten und Informationen von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen wird von BVH Black Forest deshalb nicht übernommen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Kandidat nicht anderweitig vermittelt wird oder selbst ohne BVH Black Forest einen Vertrag bei einem anderen Unternehmen abschließt. Für Schäden, die durch Weiterleitung falscher Angaben entstehen, haftet BVH Black Forest nur im Rahmen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
3.Konditionen Personalvermittlung
3.1 BVH Black Forest hat Anspruch auf Zahlung eines Vermittlungshonorars, das 25% des steuerpflichtigen Bruttojahresgehaltes zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer entspricht, das der AG mit dem Mitarbeiter vereinbart. Eine Vermittlung gilt auch immer als erfolgreich, wenn nicht der AG eine Festanstellung mit dem Kandidaten begründet, sondern ein dem AG nahestehendes Unternehmen, z.B. eine Holdinggesellschaft, eine Tochter-, Schwester- oder sonstige Konzerngesellschaft, eine Beteiligungs-gesellschaft oder andere nahestehende Unternehmen, z.B. Unternehmen mit identischen Mehrheitsgesellschaftern, sowie andere Personaldienstleister, sofern die Festanstellung bei dem nahestehenden Unternehmen nicht auf andere Ursachen zurückzuführen ist als die Vermittlung durch BVH Black Forest, bzw. eine vorangegangene Tätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmer-überlassung oder auf Honorarbasis, Interimvertrag, Minijob, freie Mitarbeit, befristet oder unbefristet, sozialversicherungs-pflichtig, sozialversicherungsfrei o.ä.
3.2 Der AG verpflichtet sich, BVH Black Forest den Abschluss eines Vertrages mit einem von BVH Black Forest vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss unter Angabe des vereinbarten Jahresbruttogehaltes mitzuteilen. Gehaltsbestandsteile wie z.B. Provisionen, Sonderzahlung und Boni, die zum Vertragsschluss noch nicht beziffert werden können, müssen zum Ende des ersten Beschäftigungsjahres vom AG belegt und BVH Black Forest übermittelt werden. Sich daraus ergebende Differenzen werden, wie in 3.1 beschrieben, nachträglich fakturiert. Auf Verlangen ist der AG verpflichtet, den Teil des mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Vertrages zu übersenden, in dem alle Gehaltsbestandteile aufgelistet und durch die entsprechenden Unterschriften bestätigt sind. Wird der Anstellungsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder wird der vorgeschlagene Kandidat für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, besteht der Honoraranspruch von BVH Black Forest in vollem Umfang.
3.3 Das Honorar wird nach Abschluss des Anstellungsvertrages mit einem vorgeschlagenen Kandidaten mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sonstige Kosten sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Das Honorar wird auch dann fällig, wenn ein Vertrag bis zu zwölf Monate nach Präsentation mit einem von BVH Black Forest vorgeschlagenen Kandidaten geschlossen wird.
3.4 Die Rückerstattung der Vermittlungsprovision wird grundsätzlich ausgeschlossen.
3.5 Bei Vorliegen eines gültigen Vermittlungsgutscheines des Kandidaten, ist BVH Black Forest oder ein zu benennender Kooperations-partner von BVH Black Forest berechtigt, diesen mit der Arbeitsagentur bzw. Jobcenter abzurechnen. Dies ist von der Provisionsregelung mit dem AG unabhängig.
3.6 Anfallende Reisekosten für Vorstellungsgespräche übernimmt der AG.
4.Forderungsabtretung
4.1 BVH Black Forest fakturiert die erbrachten Leistungen mit Vertragsabschluss siehe Punkt 3 dieser AGB. Alle Zahlungsinformationen sind der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.
4.2 BVH Black Forest - Zahlung
Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto der BVH Black Forest Vertrieb und Handel GmbH:
IBAN: DE72 6809 0000 0041 4250 08 BIC: GENODE61FR1 zu leisten.
5.Schlussbestimmungen, Aufrechnung, Gerichtsstand
5.1 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BVH Black Forest. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
5.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahekommt.
5.3 Der AG kann eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von BVH Black Forest nur geltend machen, wenn es sich bei den Forderungen um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
5.4 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Freiburg.
* Dies umfasst jeweils die männliche und weibliche Form.